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Romanistik

BAFöG-Leistungsbescheinigungen

Bezieher*innen der BAFöG-Förderung müssen nach § 48 BAFöG dem Amt für Ausbildungs­förderung mit Beginn des fünften Fach­semesters eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass sie die dem erreichten Fach­semester entsprechenden üblichen Leistungen (ECTS-Punkte) erbracht haben.

In den Studien­fächern der Romanistik (Französisch, Italienisch, Spanisch) ist für die Begutachtung der Leistungen und das Ausstellen der Bescheinigung Prof. Dr. Esme Winter-Froemel verantwortlich. Reichen Sie bitte die folgenden Unter­lagen über Claudia Leppich ein (für jedes Studien­fach separates Formular notwendig):

  • Formblatt 5 - Leistungs­bescheinigung von Ihrer Ausbildungs­stätte nach § 48 BAFöG (zum Download)
  • Bescheinigung über bestandene Module

Sollte die erforderliche ECTS-Anzahl (s. unten) nicht erreicht sein, legen Sie bitte den zuvor genannten Unter­lagen ein Schreiben bei, das folgende Angaben enthält:

  1. kurze Begründung, warum die erforderliche ECTS-Anzahl unter­schritten wurde
  2. Lehr­veranstaltungen, die im laufenden bzw. im nächsten Semester belegt werden
  3. ECTS-Punkte, die dadurch voraus­sichtlich im laufenden bzw. im nächsten Semester erreicht werden

Ist die Bearbeitung Ihrer Bescheinigung erfolgt, erhalten Sie sie bei Claudia Leppich zurück.

Erforderliche ECTS-Punkte

am Ende des vierten Fachsemesters

  • LA GY: 50 ECTS ohne Freier Bereich, inkl. Propädeutika des Studien­fachs (s. § 8 Abs. 3 LASPO 2015)
  • LA RS: 46 ECTS ohne Freier Bereich, inkl. Propädeutika des Studien­fachs (s. § 8 Abs. 3 LASPO 2015)
  • BA 180: 120 ECTS inkl. SQ (30 ECTS pro Semester)
  • BA 120: 80 ECTS inkl. SQ (20 ECTS pro Semester)
  • BA 75: 50 ECTS ohne SQ, inkl. Propädeutika des Studien­fachs (12,5 ECTS pro Semester)
  • BA 60: 40 ECTS (10 ECTS pro Semester)