BAFöG-Leistungsbescheinigungen
Bezieher*innen der BAFöG-Förderung müssen nach § 48 BAFöG dem Amt für Ausbildungsförderung mit Beginn des fünften Fachsemesters eine Bescheinigung der Ausbildungsstätte vorlegen, dass sie die dem erreichten Fachsemester entsprechenden üblichen Leistungen (ECTS-Punkte) erbracht haben.
In den Studienfächern der Romanistik (Französisch, Italienisch, Spanisch) ist für die Begutachtung der Leistungen und das Ausstellen der Bescheinigung Prof. Dr. Karl Philipp Ellerbrock verantwortlich. Reichen Sie bitte die folgenden Unterlagen über Claudia Leppich ein (für jedes Studienfach separates Formular notwendig):
- Formblatt 5 - Leistungsbescheinigung von Ihrer Ausbildungsstätte nach § 48 BAFöG (zum Download)
- Bescheinigung über bestandene Module
Sollte die erforderliche ECTS-Anzahl (s. unten) nicht erreicht sein, legen Sie bitte den zuvor genannten Unterlagen ein Schreiben bei, das folgende Angaben enthält:
- kurze Begründung, warum die erforderliche ECTS-Anzahl unterschritten wurde
- Lehrveranstaltungen, die im laufenden bzw. im nächsten Semester belegt werden
- ECTS-Punkte, die dadurch voraussichtlich im laufenden bzw. im nächsten Semester erreicht werden
Ist die Bearbeitung Ihrer Bescheinigung erfolgt, erhalten Sie sie bei Claudia Leppich zurück.
Erforderliche ECTS-Punkte
am Ende des vierten Fachsemesters
- LA GY: 50 ECTS ohne Freier Bereich, inkl. Propädeutika des Studienfachs (s. § 8 Abs. 3 LASPO 2015)
- LA RS: 46 ECTS ohne Freier Bereich, inkl. Propädeutika des Studienfachs (s. § 8 Abs. 3 LASPO 2015)
- BA 180: 120 ECTS inkl. SQ (30 ECTS pro Semester)
- BA 120: 80 ECTS inkl. SQ (20 ECTS pro Semester)
- BA 75: 50 ECTS ohne SQ, inkl. Propädeutika des Studienfachs (12,5 ECTS pro Semester)
- BA 60: 40 ECTS (10 ECTS pro Semester)
