Intern
Anglistik und Amerikanistik

Anrechnung von Studienleistungen

Leistungsanrechnung aus dem Ausland und aus nicht modularisierten Studiengängen

Für die Leistungsanrechnung aus dem Ausland und aus nicht modularisierten Studiengängen wenden Sie sich bitte an Frau PD Dr. Miriam Wallraven. Die Anrechnung erfolgt digital - es ist kein Besuch einer Sprechstunde nötig: Beachten Sie dazu die Information zum Vorgehen und den benötigten Unterlagen:

Hinweise zur Anrechnung von Auslandsleistungen

Leistungsanrechnung aus modularisierten Studiengängen (Universitätswechsel, Fachrichtungswechsel, Doppelstudium, Praktikum)

Bezüglich eines Universitätswechsels, Fachrichtungswechsels, eines Doppelstudiums, oder eines Praktikums in modularisierten Studiengängen richten Sie Ihre Anfragen bitte an Frau PD Dr. Heike Raphael-Hernandez.

Liebe Studierende, für die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus modularisierten Studiengängen beachten Sie bitte das Folgende:

  • Sie können Ihre Unterlagen im Sekretariat des Lehrstuhls für Amerikanistik für mein Postfach abgeben, diese per Post dorthin schicken oder diese auch in einer meiner Sprechstunden abgeben.
  • Bitte holen Sie nach Bearbeitung die Unterlagen dann im Sekretariat des Lehrstuhls für Amerikanistik oder bei den Hiwis der Amerikanistik wieder ab. Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten des Sekretariats und des Hiwi-Büros.
  • Wenn Sie möchten, dass wir Ihnen die Unterlagen per Post zurückschicken, legen Sie bitte Ihren Unterlagen einen ausreichend frankierten, an Sie adressierten Umschlag bei.

Für Ihren Antrag:

  • Bitte füllen Sie den Antrag auf der linken Seite vollständig aus. Tragen Sie bitte die Teil(!)module, nicht die abgeschlossenen Module ein.
  • Wenn Sie mehr Platz brauchen, dann drucken Sie bitte mehrere Seiten aus.
  • Bitte füllen Sie nicht (!) die Spalten auf der rechten Seite aus. Den Teil übernehme ich.
  • Bitte legen Sie einen Nachweis über die anzuerkennenden Leistungen bei. Das ist z. B. ein Auszug aus WueStudy. Ohne diese Nachweise kann ich Ihnen keine Leistungen anerkennen.
  • Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen nach Abholung selbst beim Prüfungsamt ein; wir leiten Ihre Unterlagen nicht weiter.

Eine mögliche Anrechnung von Leistungen wird geprüft wenn:

  • Sie einen Fachrichtungswechsel vornehmen (z.B. von Lehramt Gymnasium auf Lehramt Grundschule; Magister auf BA oder Lehramt)
  • Sie sich für ein Doppelstudium einschreiben (z.B. Lehramt Gymnasium und Bachelor 85 Anglistik)
  • Sie Leistungen aus einem Auslandsstudium anrechnen lassen möchten
  • Sie ein Praktikum absolviert haben, das Sie anrechnen lassen möchten

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit zur Sprechstunde:

  • Antrag auf Anrechnung von Prüfungsleistungen (auf der Prüfungsamtseite "Formulare")
  • offizieller Nachweis Ihrer Leistungen (Transcript of Records Ihrer Gastuniversität, Ausdruck Ihrer bisherigen Leistungen und absolvierten Teilmodule an der JMU Würzburg, Scheine aus den alten nicht-modularisierten Studiengängen)
  • Syllabus und Kursunterlagen der Lehrveranstaltungen, die Sie im Ausland belegt haben
  • schriftliche Prüfungsleistungen an Ihrer Gastuniversität (wenn möglich)
  • Laufzettel der Phil 1 (bei Lehramt), für den Fall, dass eine Veranstaltung für den freien Bereich angerechnet werden kann
  • Praktikumsbericht und Nachweis vom Arbeitgeber, für den Fall, dass Sie ein Praktikum anrechnen lassen möchten

Laut §17 der ASPO und der LASPO gilt folgendes: 
„(3) 1Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen sind gleichwertig, wenn sie in Inhalt, Umfang und Anforderungen denjenigen des entsprechenden Studiums an der JMU im Wesentlichen entsprechen. 2Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und Gesamtbewertung vorzunehmen. 3Bei der Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbracht wurden, sind die von der Kultusministerkonferenz und der Hochschulrektorenkonferenz gebilligten Äquivalenzvereinbarungen sowie Absprachen im Rahmen von Hochschulpartnerschaftsverträgen zu beachten. 4Soweit Äquivalenzvereinbarungen nicht vorliegen, entscheidet der Prüfungsausschuss.“

Den bearbeiteten Antrag für die Auslandsanrechnung (Bearbeitung durch PD Dr. Wallraven) erhalten Sie per Email.

Bei Bearbeitung durch PD Dr. Raphael-Hernandez (Leistungsanrechnung aus modularisierten Studiengängen) wird für Sie im Sekretariat bzw. Hiwi-Zimmer des Lehrstuhls für Amerikanistik hinterlegt.

Das Zentrale Prüfungsamt (Campus Hubland Nord, Josef-Martin-Weg 55, 97074 Würzburg) nimmt im Anschluss die Verbuchung vor.

Sie können in folgenden Bereichen ein mindestens vierwöchiges Praktikum im Inland und Ausland machen, das Ihnen für die fachspezifischen Schlüsselqualifikationen (BA), Wahlpflichtmodul Praktikum (MA) oder den freien Bereich (Lehramt) angerechnet werden kann:

  • Medien (Print- und Digitalmedien, Funk und Fernsehen)
  • Verlagswesen, Lektorate
  • Journalismus
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Selbständige Dienstleistungen
  • Kulturmanagement
  • Wissenschaftsmanagement
  • Diplomatischer Dienst
  • Archivwesen
  • Bibliothekswesen
  • Personalwesen
  • Politik, Administration und Parteien auf lokaler, regionaler, nationaler und internationaler Ebene

Für eine Anrechnung müssen Sie einen ca. zehnseitigen Praktikumsbericht verfassen und einen Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.

Für die Anrechnung wenden Sie sich bitte an PD Dr. Heike Raphael-Hernandez.