Intern
Anglistik und Amerikanistik

Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)

Im Rahmen des modularisierten Lehramtsstudiums muss eine schriftliche Hausarbeit (ca. 40 Seiten) angefertigt und bestanden werden. Als Abschlussarbeit ist die schriftliche Hausarbeit eine fachliche Zulassungsvoraussetzung (10 ECTS), gleichzeitig zählt sie aber auch zum Staatsexamen.

Die notwendigen Formulare können Sie hier aufrufen und ausdrucken.

Die Schriftliche Hausarbeit für die Zulassung zum Staatsexamen kann im Rahmen eines Doppelstudiums auch als BA-Thesis angerechnet werden.

Sie müssen sich das Thema bis spätestens ein Jahr vor der Meldung zum Staatsexamen geben lassen, damit wird die schriftliche Hausarbeit offiziell. Da die Meldung zum Staatsexamen ein halbes Jahr vor dem Prüfungszeitraum vorgenommen wird, liegt die Themenvergabe ca. 3 Semester vor dem geplanten Examen.

Fristen und Termine für die nächsten Prüfungszeiträume sowie weitere relevante Links zur Lehramtsprüfung finden Sie auf der entsprechenden Übersichtsseite des Prüfungsamts.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

(6) 1Am Schluss der Hausarbeit hat der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin zu versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benützt hat. 2Die gemeinsame Fertigung der Hausarbeit durch zwei oder mehrere Prüfungsteilnehmer ist unzulässig. 3Die Stellen der Arbeit, die anderen Werken dem Wortlaut oder dem Sinn nach entnommen sind, müssen in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht werden. 4Die Versicherung selbstständiger Anfertigung ist auch für gelieferte Zeichnungen, Kartenskizzen und bildliche Darstellungen abzugeben.
(7) Erweist sich die abgegebene Versicherung als unwahr, so liegt ein Täuschungsversuch im Sinn des § 13 vor.
(LPO I §29, Abs. 6-7)

Einen Vordruck dazu erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie: Die Schriftliche Hausarbeit für die Zulassung zum Staatsexamen kann im Rahmen eines Doppelstudiums auch als BA-Thesis angerechnet werden.

Alle Vorschriften zur Schriftlichen Hausarbeit finden Sie in der LPO I unter § 29. LPO und LASPO finden Sie auf der unter Rechtliches auf der entsprechende Seite des Prüfungsamts.

Mögliche Betreuerinnen und Betreuer der Schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) im Fach Englisch:

(Stand 09/2019)